Europäische Rechtsformen
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Die schwedische Aktiebolag (AB)

Gesellschaftsform
  • Private AB („privat aktiebolag“) vergleichbar zur deutschen GmbH
  • Mindeststammkapital = 100.000 schwedischen Kronen (SEK, ca. 11.000 Euro)
  • Mindesteinzahlung = 100 % (bzw. 25 % bei einem Stammkapital von über SEK 400.000)
Gründungsprozess
  • Erstellung und Unterzeichnung einer schriftlichen Gründungsurkunde („Stiftelseurkund“).
  • Beschluss eines Gesellschaftsvertrages („bolagsordning“) und Protokoll über eine konstituierende Gesellschafterversammlung („konstituerande stämmoprotokoll“). Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig, lediglich die Gegenzeichnung einer zweiten Person („Justeringsman“).
  • Bestätigung der Bank und ggf. eines Wirtschaftsprüfers (im Falle von Sacheinlagen) über die Erbringung der Mindesteinlagesumme.
  • Einreichung o. g. Unterlagen beim Handelsregister („Bolagsverket“). Anmeldung muss innerhalb von sechs Monaten nach Unterzeichnung der Gründungsurkunde erfolgen.
  • Mit der Eintragung ins Handelsregister erlangt die AB ihre Rechtsfähigkeit als juristische Person.
  • Das Handelsregister nimmt unmittelbar danach eine Veröffentlichung darüber im Staatsanzeiger („Post- och Inrikes Tidningar“) vor.
Gründungsaufwand
  • Dauer: ca. drei bis vier Wochen.
  • Kosten: ca. 250 Euro für Anmeldung und Veröffentlichung.
Anschließender Verwaltungsaufwand
  • Notwendige Auslagerung der Buchhaltung an einen staatlich zugelassenen Buchhalter oder Wirtschaftsprüfer.
  • Jährliche Erstellung eines Gewinnverwendungsbeschlusses, einer Bilanz inkl. Anhang sowie eines Lageberichtes.
  • Hinterlegung des Jahresabschlusses beim Handelsregister (innerhalb von 15 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres).
Weiterführende Links
Invest in Sweden Agency (englisch): http://www.isa.se
Bolagsverket (schwedisch): http://www.bolagsverket.se
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