Europäische Rechtsformen
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Europäische Rechtsformen

Europäische Rechtsformen mit beschränkter Haftung

Die Konzentration auf beschränkt haftende Rechtsformen begründet wichtige Gemeinsamkeiten aller Rechtsformen. So gelten die verschiedenen Gesellschaften z. B. allesamt als juristische Personen, die für ihre Verbindlichkeiten lediglich in der Höhe ihres Gesellschaftsvermögens haften.
Zudem können diese Gesellschaftsformen auch jeweils als Ein-Personen-Unternehmung gegründet werden. Dies war zwar bei vielen europäischen Rechtsformen (z. B. von Großbritannien und Spanien) über lange Zeit nicht der Fall, jedoch hat die 12. EG-Richtlinie aus dem Jahr 1989 diesbezüglich zu Reformen des Gesellschaftsrechts der entsprechenden Staaten mit dem Ziel der europäischen Rechtsangleichung geführt.

Unterschiede ergeben sich hingegen hauptsächlich bezüglich folgender Merkmale:
  • Mindeststammkapital einer Gesellschaft und Höhe der davon zu erbringenden Einlagen,
  • Ablauf des Gründungsprozesses: notwendige Unterlagen, Form der Unterlagen (z. B. notarielle Beurkundung), Formalitäten der Anmeldung, usw.,
  • Kosten und Dauer der Gründung,
  • Verwaltungspflichten nach erfolgter Gründung.
Diese Merkmale werden durch die oben in alphabetischer Reihenfolge angeordneten Verweise (Links) für die einzelnen Rechtsformen zusammenfassend dargestellt. Eine Übersichtstabelle soll zudem einen Vergleich ermöglichen.
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