Europäische Rechtsformen
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Die französische Société à Responsabilité Limitée (SARL)

Gesellschaftsform
  • Entreprise Unipersonnelle à Responsabilité Limitée (EURL) vergleichbar zur deutschen Ein-Mann-GmbH.
  • Kein vorgeschriebenes Mindeststammkapital (bzw. 1 Euro).
  • Mindesteinzahlung = 20 % zum Zeitpunkt der Gründung, Rest innerhalb von fünf Jahren.
  • Vereinbartes Stammkapital ist im Gesellschaftsnamen anzugeben (z. B. „Anton Müller SARL au capital de 1 Euro“).
Gründungsprozess
  • Erstellung einer Gesellschaftssatzung („les statuts“). Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.
  • Anmeldung der Gesellschaft innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit beim „Zentrum für Formalitäten der Unternehmen“ („Centre de formalité des entreprises“, CFE) der Industrie- und Handelskammern („Chambre de Commerce et d’Industrie), bzw. der Handwerkskammern („Chambre des metiers“) zur Eintragung ins Handelsregister („registre du commerce et des socieétés“).
  • Hinterlegung der Gesellschaftssatzung und Veröffentlichung der Gründung.
Gründungsaufwand
  • Dauer: ca. ein bis zwei Wochen.
  • Kosten: ca. 800 Euro.
Anschließender Verwaltungsaufwand
  • Jährliche Erstellung einer Bilanz, einer GuV sowie eines Inventar- und Lageberichts.
  • Hinterlegung beim Handelsregister.
Weiterführende Links
Agence Pour la Création d’Entreprises (deutsch): http://www.apce.com
Invest in France Agency (deutsch): http://www.investinfrance.de
Invest in France Agency (englisch): http://www.afii.fr
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