Europäische Rechtsformen
Europäische Rechtsformen
Europäische Rechtsformen

Die finnische Osakeyhtiö (Oy)

Gesellschaftsform
  • Mindeststammkapital = 8.000 Euro.
  • Mindesteinzahlung = 100 % (bar oder durch geprüfte Sachleistungen).
Gründungsprozess
  • Erstellung eines notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrages („yhtiöjärjestys“).
  • Benennung/Beauftragung eines internen oder externen Buchhalters (bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) in einem gesonderten Dokument.
  • Konstituierende Gesellschafterversammlung nur bei mehreren Gesellschaftern notwendig.
  • Einreichung des Gesellschaftsvertrages innerhalb von sechs Monaten nach Unterzeichnung beim „Patent- und Registrierungsamt“ („Patentti- ja rekisterihallitus“).
  • Erlangung der Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Register. Eine Veröffentlichung ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Gründungsaufwand
  • Dauer: ca. ein Monat.
  • Kosten: ca. 300 Euro zzgl. Notarkosten.
Anschließender Verwaltungsaufwand
  • Jährliche Erstellung eines Jahresabschlusses durch einen
    zugelassenen Buchhalter, bzw. Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer
    (nicht bei kleinen Gesellschaften).
  • Hinterlegung von Lagebericht, GuV und Bilanz (ggf. inklusive Anhang)
    beim Registeramt.
Weiterführende Links
Enterprise Finland (englisch): http://www.enterprisefinland.fi
Invest in Finland Agency (englisch): http://www.investinfinland.fi
National Board of Patents and Registration (englisch): http://www.prh.fi
Sie können die pdf-Datei per Rechtsklick u. Kontextmenü (Befehl: «Ziel speichern unter...») downloaden.  .pdf download zum Seitenanfang


Die Inhalte dieser Website werden sorgfältig recherchiert. Der Anbieter übernimmt aber keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Diese sind lediglich Hinweise zur privaten Nutzung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
Copyright © 2004 Ralf Schmid-Gundram, all rights reserved.