Europäische Rechtsformen
Europäische Rechtsformen
Europäische Rechtsformen

Die dänische Anpartsselskab (ApS)

Gesellschaftsform
  • Mindeststammkapital = 125.000 dänische Kronen (DKK, ca. 17.000 Euro).
  • Mindesteinzahlung = 100 % (bar oder durch geprüfte Sachleistungen;
    §§ 1 Abs. 3, 4 Abs. 1 und 11 Abs. 2 ApSL).
Gründungsprozess
  • Erstellung und Unterzeichnung einer einfachen Gründungsurkunde
    (ohne notarielle Beglaubigung).
  • Registrierung bei der „Agentur für Handel und Unternehmen“
    („Erhvervs- og Selskabsstyrelsens“).
  • Rechtskräftige Gründung erfolgt mit Zuteilung der „CVR-Nummer“
    („Centrale Virksomhedsregister Nummer“)
Gründungsaufwand
  • Dauer: ca. ein bis zwei Wochen.
  • Kosten: keine.
Anschließender Verwaltungsaufwand
  • Jährliche Erstellung eines Geschäftsberichts („financial statements“)
    durch einen staatlich zugelassenen Buchhalter.
  • Veröffentlichung durch die „Agentur für Handel und Unternehmen“.
Weiterführende Links
Invest in Denmark Agency (englisch): http://www.investindk.com
Danish Department of Industrial Development (englisch):http://www.100svar.dk
National Agency of Enterprise and Housing (englisch): http://www.naeh.dk
Sie können die pdf-Datei per Rechtsklick u. Kontextmenü (Befehl: «Ziel speichern unter...») downloaden.  .pdf download zum Seitenanfang


Die Inhalte dieser Website werden sorgfältig recherchiert. Der Anbieter übernimmt aber keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Diese sind lediglich Hinweise zur privaten Nutzung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
Copyright © 2004 Ralf Schmid-Gundram, all rights reserved.