Europäische Rechtsformen
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Die luxemburgische Société à Responsabilité Limitée (SARL)

Gesellschaftsform
  • Mindeststammkapital = 12.394,68 Euro.
  • Mindesteinzahlung = 100 % in bar oder in Sachleistungen (Art. 182 f. LSC).
Gründungsprozess
  • Erstellung einer notariell beglaubigten Gründungsurkunde („l’acte constitutif“), die auch die Satzung der Gesellschaft („les statuts“) enthält.
  • Überprüfung der Einzahlung des Stammkapitals auf ein bis zur Gründung der Gesellschaft gesperrtes Bankkonto durch den Notar.
  • Anmeldung durch den Notar innerhalb von 15 Tagen bei der Registrierungsbehörde („Administration de l’Enregistrement“).
  • Hinterlegung der Gründungsurkunde beim Handels- und Firmenregister („Registre de Commerce et des Sociétés“).
  • Veröffentlichung der Gründung innerhalb eines Monats nach Hinterlegung der Urkunde im Amtsblatt („Mémorial C“).
Gründungsaufwand
  • Dauer: ca. vier Wochen.
  • Kosten: Notariats- und Eintragungsgebühren von je ca. 150 Euro, Veröffentlichungskosten von ca. 250 Euro und Abgabe von 0,5 % auf das Stammkapital der Gesellschaft (sog. „Einlagerecht“).
Anschließender Verwaltungsaufwand
  • Jährliche Erstellung einer verkürzten Bilanz und GuV.
  • Hinterlegung beim Handels- und Firmenregister.
Weiterführende Links
Chambre de Commerce Luxembourg (auch deutsch): http://www.cc.lu
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