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Europäische Rechtsformen mbH |
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Die britische und nordirische Private Company
Limited by Shares (Ltd) |
Gesellschaftsform
- Kein vorgeschriebenes Mindeststammkapital (bzw. 1 GBP = ca. 1,50 Euro).
- Mindesteinzahlung frei im Gesellschaftsvertrag bestimmbar.
Gründungsprozess
- Benennung eines Schriftführers („company secretary“).
- Erstellung eines schriftlichen Gründungsabkommens („memorandum
of association“). Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.
- „Memorandum of association“, „Formular 10“
(benennt den Geschäftsführer und den Schriftführer),
„Formular 12“ (Registrierungsantrag) sowie Angaben zu einer
eine Korrespondenzadresse („registered office“) in Großbritannien
sind beim Registergericht („Registrar of Companies“) einzureichen.
- Gesellschaftssatzung („articles of association“) und Gesellschaftsvertrag
(„shareholders’ agreement“) sind nur für den
Fall von mehreren Gesellschaftern empfehlenswert. Werden diese nicht
verfasst und eingereicht, gilt eine Standardsatzung nach sog. „Table
A“.
- Aushändigung der Gründungsurkunde („certificate of
incorporation“) durch das Registergericht.
- Publikation der Gründung im Amtsblatt („Gazette“)
nicht zwingend erforderlich.
Gründungsaufwand
- Dauer: zehn Tage (Express: ein Tag).
- Kosten: Registrierungsgebühr von 20 GBP (ca. 30 Euro), bzw. von
60 GBP (ca. 90 Euro) bei „Express-Gründung“. Eintragungsabgabe
von 0,5 % des gezeichneten Stammkapitals und Veröffentlichungskosten
von je ca. 60 Euro.
- Registrierte Gesellschaften („shelf company“) kosten zwischen
50 und 250 GBP (ca. 75 bis 375 Euro), ein Komplettpaket (inkl. „registered
office“ und „company secretary“) zwischen 400 und
1.200 Euro.
Anschließender Verwaltungsaufwand
- Jährliche Erstellung von einem Jahresbericht („annual return“)
und von einem Jahresabschluss („annual accounts“) erforderlich.
- Der Jahresabschluss hat mindestens eine Bilanz, eine GuV und den Bericht
(das „Testat“) eines Wirtschaftsprüfers zu enthalten.
- Einreichung des Jahresabschlusses sowie ggf. einer Mitteilung über
Änderungen in der Gesellschaft („notice of change of diectors/secretary/registered
office“) durch den Schriftführer beim Registergericht..
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z. Zt. keine |
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