Europäische Rechtsformen
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Europäische Rechtsformen

Die britische und nordirische Private Company Limited by Shares (Ltd)

Gesellschaftsform
  • Kein vorgeschriebenes Mindeststammkapital (bzw. 1 GBP = ca. 1,50 Euro).
  • Mindesteinzahlung frei im Gesellschaftsvertrag bestimmbar.
Gründungsprozess
  • Benennung eines Schriftführers („company secretary“).
  • Erstellung eines schriftlichen Gründungsabkommens („memorandum of association“). Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.
  • „Memorandum of association“, „Formular 10“ (benennt den Geschäftsführer und den Schriftführer), „Formular 12“ (Registrierungsantrag) sowie Angaben zu einer eine Korrespondenzadresse („registered office“) in Großbritannien sind beim Registergericht („Registrar of Companies“) einzureichen.
  • Gesellschaftssatzung („articles of association“) und Gesellschaftsvertrag („shareholders’ agreement“) sind nur für den Fall von mehreren Gesellschaftern empfehlenswert. Werden diese nicht verfasst und eingereicht, gilt eine Standardsatzung nach sog. „Table A“.
  • Aushändigung der Gründungsurkunde („certificate of incorporation“) durch das Registergericht.
  • Publikation der Gründung im Amtsblatt („Gazette“) nicht zwingend erforderlich.
Gründungsaufwand
  • Dauer: zehn Tage (Express: ein Tag).
  • Kosten: Registrierungsgebühr von 20 GBP (ca. 30 Euro), bzw. von 60 GBP (ca. 90 Euro) bei „Express-Gründung“. Eintragungsabgabe von 0,5 % des gezeichneten Stammkapitals und Veröffentlichungskosten von je ca. 60 Euro.
  • Registrierte Gesellschaften („shelf company“) kosten zwischen 50 und 250 GBP (ca. 75 bis 375 Euro), ein Komplettpaket (inkl. „registered office“ und „company secretary“) zwischen 400 und 1.200 Euro.
Anschließender Verwaltungsaufwand
  • Jährliche Erstellung von einem Jahresbericht („annual return“) und von einem Jahresabschluss („annual accounts“) erforderlich.
  • Der Jahresabschluss hat mindestens eine Bilanz, eine GuV und den Bericht (das „Testat“) eines Wirtschaftsprüfers zu enthalten.
  • Einreichung des Jahresabschlusses sowie ggf. einer Mitteilung über Änderungen in der Gesellschaft („notice of change of diectors/secretary/registered office“) durch den Schriftführer beim Registergericht..
Weiterführende Links
z. Zt. keine
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