Europäische Rechtsformen
Europäische Rechtsformen
Europäische Rechtsformen
Die niederländischen Besloten Vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)

Gesellschaftsform
  • Mindeststammkapital = 18.000 Euro.
  • Mindesteinzahlung = 100 % (Art. 2:178 BW).
Gründungsprozess
  • Erstellung eines notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrages („akte van oprichting“), bzw. einer Gründungsurkunde im Falle der Gründung durch einen alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer.
  • Einreichung o. g. Dokumente innerhalb von zwei Monaten beim Justizministerium („Ministerie van Justitie“) zur Überprüfung der Gesellschaft (in Bezug auf frühere Betrugs- oder Insolvenzfälle) und zur Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (notwendige Genehmigung zur Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister).
  • Eintragung der Gesellschaft bei der örtlichen Handelskammer („Kammer van Koophandel en Fabrieken“).
  • Veröffentlichung der Gründung im Staatsanzeiger („Staatscourant“).
Gründungsaufwand
  • Dauer: zwei bis sechs Monate (je nach Umfang der Nachforschungen des Justizministeriums).
  • Kosten: Bearbeitungsgebühren des Justizministeriums und der Handelskammer, Notarkosten sowie Steuer von 0,55 % auf das Stammkapital. Insgesamt zwischen 1.000 und 2.000 Euro.
Anschließender Verwaltungsaufwand
  • Jährliche Erstellung einer verkürzten Bilanz und GuV.
  • Hinterlegung bei der Handelskammer.
Weiterführende Links
Chamber of Commerce and Industry Aachen-Maastricht: http://www.cci-aachen-maastricht.com
Kamer van Koophandel (niederländisch): http://www.kvk.nl
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