Europäische Rechtsformen
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Die griechische Eteria Perirismenis Efthinis (EPE)

Gesellschaftsform
  • Mindeststammkapital = 18.000 Euro (Art. 4 Abs. 1 griechisches GmbHG Nr. 3190).
  • Mindesteinzahlung = 100 % (davon mindestens 50 % in bar).
Gründungsprozess
  • Erstellung und notarielle Beurkundung eines Gründungs- und ggf. eines Gesellschaftsvertrages.
  • Anmeldung beim zuständigen Landgericht mit o. g. Dokumenten innerhalb von zwei Monaten.
  • Veröffentlichung im Staatsanzeiger „FEK“.
Gründungsaufwand
  • Dauer: maximal zwei Monate.
  • Kosten: Eintragungs- und Veröffentlichungsgebühren (ca. 450 Euro), Mitgliedsgebühr bei der lokalen IHK (ca. 100 Euro jährlich), Honorar des Notars (ca. 450 Euro) und Steuer von 1 % auf das Stammkapital.
Anschließender Verwaltungsaufwand
  • Jährliche Erstellung von Bilanz, GuV, Gewinnverwendungsbeschluss und ggf. von Anhängen.
  • Veröffentlichung im Staatsanzeiger „FEK“.
Weiterführende Links
Hellenic Centre for Investment (englisch): http://www.elke.gr
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