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Kapitalausstattung |
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Einer der wichtigsten Aspekte bei einer Existenzgründung ist die Finanzierung des Geschäftsvorhabens und die Kapitalausstattung der Gesellschaft. Insbesondere bei der deutschen GmbH kann dabei ein gefordertes Mindeststammkapital von 25.000 Euro bereits ein entscheidendes Kriterium für Kleinunternehmer bei der Rechtsformwahl darstellen. Bringt man die Merkmale der einzelnen europäischen Rechtsformen in Bezug auf notwendiges Mindestkapital und Mindesteinlage in eine Rangfolge, so ergibt sich folgende Reihenfolge (nur Top 5 und Deutschland; siehe Diplomarbeit für vollständige Tabelle):
* Kann frei im Gesellschaftsvertrag bestimmt werden. Es wird deutlich, dass eine Vielzahl europäischer Rechtsformen allein aufgrund einer geringeren, bzw. gänzlich fehlenden, gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalausstattung auf den ersten Blick attraktiver als die deutsche GmbH erscheinen. Insbesondere Gesellschaftsformen ohne jegliches vorgeschriebenes Mindeststammkapital wirken besonders auffällig. Die bloße Betrachtung des gesetzlichen Mindeststammkapitals greift jedoch oft zu kurz, da für die anfängliche Ausstattung der Gesellschaft (z. B. Büroausstattung, Wareneinkauf, Firmenwagen) ohnehin ein gewisses Kapital von Nöten ist. Interesse an ausländischen Rechtsformen allein aufgrund fehlender gesetzlicher Bestimmungen zur Mindestkapitalausstattung dürften daher hauptsächlich Kleinstunternehmer haben. |
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